Mediation

wird als ein ergebnisorientiertes Verfahren in vielen Bereichen (z.B. in der Familie, Schule, Nachbarschaft, Wirtschaft und Poltik) zur Konfliktregulierung eingesetzt. Das Vorgehen wurde in den vergangenen Jahren zunehmend an den jeweiligen Kontext angepasst, so dass insbesondere Familien-, Schul- und Wirtschaftsmediation mittlerweile anerkannte Schlichtungsverfahren darstellen. Der Mediator unterstützt dabei die Konfliktparteien auch in schwierigen Situationen die Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft wiederherzustellen und selbstbestimmte Entscheidungen zutreffen, die in der Regel in schriftlichen Vereinbarungen festgehalten werden.

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  • Familienmediation

In der Mediation bei Trennung/Scheidung wird vor allem darüber gesprochen, wie die unmittelbaren und langfristigen Folgen dieser Familiensituation geregelt und die damit verbundenen praktischen Schwierigkeiten in der Gegenwart und Zukunft gelöst werden können. Befinden Sie sich in einer familiären Trennungssituation und wollen einvernehmlich mit Hilfe eines neutralen Dritten Regelungen für Ihre zukünftige Lebenssituation treffen, können Sie dieses Angebot für sich nutzen. Ziel ist eine schriftliche Vereinbarung die alle für Sie notwendigen Regelungen verbindlich bestimmt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist absolute Offenheit bei der Darstellung Ihrer derzeitigen und künftigen persönlichen Situation, auch in materieller und finanzieller Hinsicht. Die in der Mediation entwickelten Regelungen werden durch selbstgewählte Beratungsanwalte juristisch geprüft und kann dann in eine Trennungsvereinbarung gebracht werden. Eine Mediationssitzung dauert in der Regel eine bis zwei Stunden. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich einerseits nach Art und Umfang des Regelungsbedarfs und ist abhängig vom Konfliktniveau beider Parteien. Mediation ersetzt in diesem Falle weder eine Scheidung vor Gericht noch eine Rechtsberatung in Familienfragen.

Mediation zwischen Familienmitgliedern kann in anderen familiären Auseinandersetzungen die Lösung eines Streitthemas unterstützen, zum Beispiel wenn Jugendliche und Eltern in anhaltendem Konflikt stehen und alltägliche Regeln des Zusammenlebens nicht mehr konstruktiv verhandelt werden können. Ebenso können zwischen einzelnen oder mehreren Familienmitgliedern in der Großfamilie über verschiedene Generationen Vereinbarungen mit Hilfe eines außenstehenden Mediators gefunden werden.

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  • Mediation in Systemen

kann in ähnlicher Weise wie bei Einzelpersonen als Regelungsverfahren zwischen Interessensgruppen genutzt werden. Ist die jeweilige Gruppe zahlenmäßig sehr groß wird mit Vertretern verhandelt und das Mediationsverfahren dieser Situation angepaßt. Bekannte Beispiele finden sich in Tarifverhandlungen, aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Verhandlungen innerhalb von oder zwischen Organisationen, Behörden und Institutionen (Schülerrat und Lehrerkollegium).

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  • Schulmediation

wird vor allem von Schülern zur Beilegung von Schülerstreitigkeiten im Schulalltag eingesetzt.
Diese sogenannten Streitschlichter erhalten zusätzlich zum Unterricht eine Ausbildung, die Ihnen mediatorische Fähigkeiten vermittelt.
An manchen Schulen werden auch die Erwachsenen mediatorisch tätig. Häufig sind es Beratungslehrer, aber auch qualifizierte Ehrenamtliche (z.B. Senioren) versuchen, an einer konstruktiven Konfliktregelung mitzuwirken. Problematisch bleibt im schulischen Zusammenhang die Regelung von Auseinandersetzungen zwischen Schülern und Lehrern, aber auch Eltern und Lehrern. Hier sind strukturelle Rahmenbedingungen häufig schwer zu überwindende Hindernisse. Externe Mediatoren können in diesem Fall begrenzt Hilfe anbieten.